Die Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Sie vertritt ausschließlich Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Und setzt das fort, was Mandanten an der Beratung durch Dr. Albicker während seiner Zeit als Partner in zwei mittelgroßen deutschen Wirtschaftskanzleien zu schätzen wussten. Die Gründung von Albicker Arbeitsrecht basiert auf einer bewussten persönlichen Entscheidung. Weniger Partnermeetings. Mehr Zeit für Arbeitsrecht. Noch mehr Zeit für Mandanten. Klein und fein.
Ob bei der Unterstützung von Personalverantwortlichen oder der vertrauensvollen Betreuung von Gesellschaftsorganen und Führungskräften – der Blick mit Perspektive über den "arbeitsrechtlichen Tellerrand" spielt bei der interessengerechten Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte von Unternehmen und Führungskräften häufig die entscheidende Rolle.
Dr. Steffen Albicker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzleigründer