Fehler in der arbeitsrechtlichen Weichenstellung sind in der Regel nicht heilbar, kosten Geld und können betriebliche Unruhe und – nicht zuletzt in Zeiten sozialer Medien – Reputationsverluste zur Folge haben.
Präventive arbeitsrechtliche Interessenwahrnehmung zahlt sich für Unternehmen wie auch Führungskräfte – zumeist schon für einen überschaubaren anwaltlichen Aufwand – insbesondere dann aus, wenn „das Kind arbeitsrechtlich noch nicht in den Brunnen“ gefallen ist.
Ist ein Konflikt nicht vermeidbar, ist eine weitsichtige und durchsetzungsstarke gerichtliche Interessenvertretung gefordert.
Albicker Arbeitsrecht bietet für alle arbeitsrechtlichen Konflikte und Konstellationen auf Unternehmens- und Organ- bzw. Führungskraftebene die passende Expertise an, insbesondere bei der
Status des Geschäftsführers? Schutz durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG)? Umgang mit Dienstverträgen? Verständnis von Gesellschaftsrechtlern bzw. komplexen Umstrukturierungsvorhaben? - Arbeitsrecht beschränkt sich nicht auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages - es gibt zahllose Schnittstellen mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht betreut der Gründer von Albicker Arbeitsrecht seit vielen Jahren ausgewählte Themen des Gesellschaftsrechts, insbesondere:
Vertrieb über Vertriebsangestellte oder selbständige Vertriebsmittler (z. Bsp. Handelsvertreter, Vertragshändler)? Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen? AGB-rechtliche Beurteilung von Vertragsklauseln?
Arbeitsrechtliche und vertriebsrechtliche Angelegenheiten weisen häufig Schnittstellen und vergleichbare Argumentationsmuster auf. Der Gründer von Albicker Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren Mitglied in der Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V.. Er hat über viele Jahre Tankstellenpächter großer Mineralölgesellschaften bei der bundesweiten gerichtlichen Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB unterstützt. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt der Gründer von Albicker Arbeitsrecht über die seit vielen Jahren ausgewiesene Expertise bei ausgewählten handelsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:
Albicker Arbeitsrecht hat ausgewiesene langjährige Erfahrungen und Kenntnisse in der bundesweiten Vertretung von Unternehmen, Banken und Führungskräften vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und den ordentlichen Gerichten (außer BGH) in Deutschland.
Diese gibt es. Und dies im Sinne des Mandanten.
Albicker Arbeitsrecht ist gerade in immer komplexer werdenden Zeiten und Problemstellungen von dem besonderen Wert der fachlichen Spezialisierung für Mandanten überzeugt. Umsätze aus fachfremden Gebieten „mitnehmen“ entspricht nicht dem Kanzleimodell von Albicker Arbeitsrecht.
Albicker Arbeitsrecht beschränkt die anwaltliche Interessenvertretung konsequent auf die oben genannten Kompetenzfelder.
Albicker Arbeitsrecht ist durch seine Zusammenarbeit mit anderen Partnern exzellent vernetzt.
Das Netzwerk beinhaltet – frei von jedem Kanzleiverbund – kompetente und spezialisierte externe Top-Anwälte im In- und Ausland (insbesondere Zürich und Lausanne/CH, Paris, London und New York), die Mandanten bei Bedarf nach entsprechender Mandatierung - mit oder ohne Mandatsführung durch Albicker Arbeitsrecht - gerne unterstützen.